Geschäftsbedingungen der KAB Straßensanierung Gmbh & Co KG

I. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes zwischen unserem Auftraggeber und uns abgeschlossenen schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Vertrages. Unser Angebot ist kostenlos und für die Dauer von 30 Tagen verbindlich.


II. Preise, Zahlung
Unsere Preise verstehen sich in Euro ohne gesetzlicher Mehrwertsteuer. Die Preise in unseren Angeboten gelten nur bei Auftragserteilung in dem von uns angebotenen Umfang. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungseingang beim Auftraggeber zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen verrechnet.
Für Nachtarbeit (20.00 - 5.00 Uhr) wird ein Zuschlag von 20 % verrechnet.
Für Samstag- Sonntag- bzw. Feiertagsarbeit wird ein Zuschlag von 20 % verrechnet.
Die Einheitspreise beinhalten das Fräsen/Reinigen von freien Flächen ohne Hindernisse in einem Arbeitsübergang. Das Anarbeiten an Einbauten, das Freilegen von Einbauten (Schieberkappen, Schachtabdeckungen, Dilliatationen, Schienen, Rückhaltesysteme etc.) und das Reinigen sind nicht enthalten.
Unser Einheitspreis berücksichtigt nur den einmaligen Arbeitsübergang. Die Beseitigung der Restmengen ist auftraggeberseitig vorzunehmen.
Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.


III. Lieferung
Sämtliche Folgekosten wegen unerwarteten Maschinenschadens oder wegen verspäteten Arbeitsbeginn, hervorgerufen durch Verzögerungen beim Antransport (z.B. Stau) oder Erschwernissen auf vorangegangenen Baustellen bzw. durch Maschinenschaden, werden von uns nicht übernommen. Der Maschinentransport zur Baustelle muss verkehrsrechtlich möglich sein und es muss ausreichend Abstellfläche im Baustellenbereich für unsere Gerätschaft gewährleistet sein. Bei Temperaturen unter 0 ° C können Fräsarbeiten wegen Kühlwasservereisung nur bedingt durchgeführt werden.


IV. Baustellenorganisation
Folgende Leistungen werden vom Auftraggeber durchgeführt:
- Sämtliche verkehrsrechtlichen Maßnahmen
- Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Fräsarbeiten ohne Behinderungen durch ruhenden bzw. fließenden Verkehr durchgeführt werden können (im unmittelbaren Arbeitsbereich der Asphaltfräse dürfen keine Fahrzeuge, die nicht dem Bauablauf dienen, abgestellt sein).
- Genaue Markierung der zu bearbeitenden Flächen und erforderlichen Frästiefen
- Beim Fräsen nach Deckenbuch muss dieses noch rechtzeitig vor Ausführung der Fräsarbeiten mit den zu fräsenden Zustelltiefen je Straßenprofil den Fräsenfahrern ausgehändigt und auch mit den Frästiefen auftraggeberseitig auf die Fahrbahn aufgetragen werden. Da die vorgegebenen (aufgetragenen) Frästiefen nach dem Fräsen nicht mehr vorhanden sind, muß das neu hergestellte Höhenniveau unmittelbar nach dem Fräsübergang vom AG-Vertreter auf seine Richtigkeit überprüft werden. Spätere Reklamationen hinsichtlich Fräsungenauigkeiten oder etwaigen erhöhtem Mischgutmehrverbrauch werden seitens der KAB nicht akzeptiert.
- Beistellung von ausreichend LKW zum Abtransport des anfallenden gefrästen Materials
- Stehzeiten, die daraus resultieren, daß zu wenig LKW beigestellt wurden, werden in Rechnung gestellt.
- Sämtliche Verpflichtungen der Baurestmassentrennung und –entsorgung des anfallenden Fräsgutes trägt der AG alleine. Er ist Abfallerzeuger und das Fräsgut geht mit dem Fräsvorgang in sein Eigentum über. Aufzeichnungs- und Meldepflichten des AWG trägt der AG.
- Verführen und deponieren des verladenen Materials. Die Bemessung der richtigen Lademenge Beladung der Transportfahrzeuge des Fräsgutes liegt in der Verantwortung des Auftraggebers (Gewicht, Menge, usw.)
- Wegschaffen von Fräsmaterial, das aus maschinentechnischen Gründen nicht geladen werden kann
- Die Wahl der einzusetzenden Fräsen obliegt dem Auftragnehmer.
- Reinigen der gefrästen und angrenzenden Flächen
- Anarbeiten an Bordsteinen, Schachtabdeckungen, Dillaitationen, Objekten (Säulen, Hausmauern,…) u. dgl.
- Beistellung von Kühlwasser für die Fräsaggregate (bis 2m³/Std. frei Gerät)
- Schachtabdeckungen, Wasser-, Gasschieber und ähnliches müssen so gesichert sein, daß ein Überfahren möglich ist. Weiters müssen solche Einbauten markiert sein.

Bei Nichteinhaltung oben angeführter Maßnahmen, kann für Schäden keine Haftung übernommen werden.


V. Haftung
Das Aufmaß unserer Leistung wird von einem Verantwortlichen des Auftraggebers mit unseren Maschinisten unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten erstellt und gegengezeichnet. Gegengezeichnete Lieferscheine mit der Bemerkung „Mit Vorbehalt“ werden von uns nicht anerkannt. Erfolgt keine Abnahme, weil der Auftraggeber nicht vertreten ist, gilt die Leistung als abgenommen, spätestens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die gefräste Fläche überbaut wird.

Nicht durch uns verursachte Stehzeiten werden verrechnet. Der Auftraggeber hat die Fräsfläche zu markieren und die Frästiefe anzugeben. Schäden infolge nicht gekennzeichneter Einbauten (Schachtabdeckungen, etc.) müssen vom Auftraggeber übernommen werden. Bei Fräsarbeiten im Brückenbereich hat ein Vertreter des Auftraggebers permanent anwesend zu sein und die genaue Frästiefe anzugeben und zu überprüfen. Schäden, wie z.B. Anfräsen der Brückenisolierung, Anfräsen des Rohtragwerkes oder Dilatationen können von uns nicht übernommen werden. Für ev. Schäden, die durch Erschütterungen während der Arbeiten an in unmittelbarer Nähe liegenden Baulichkeiten jeglicher Art sowie an Ver- und Entsorgungsleitungen entstehen, können wir keinerlei Haftung übernehmen.
Jeglicher Verkehr ist von den Maschinen und dem Ladebereich fernzuhalten. Kosten, die ev. Beschädigungen z.B. durch herabfallendes Fräsgut entstehen, können wir nicht übernehmen.


VI. Gewährleistung
Nach Fertigstellung der Arbeiten ist die erbrachte Leistung abzunehmen, etwaige Mängel unserer Leistung müssen am Aufmaßblatt vermerkt werden, sonst besteht kein Anspruch auf Gewährleistung.
Haft- und Deckungsrücklässe können von uns nicht gewährt werden.


VII. Sonstiges
Im übrigen gelten die Bestimmungen der Ö-Norm B 21172110, B 2111 und B 2118.

Für den Inhalt der Links auf fremde WebSites kann keine Haftung übernommen werden.



Auf der Website veröffentlicht am 01.03.2013 – Zuletzt publiziert am 29.03.2023 14:36:44